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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Jetzt Förderchance nutzen!

Der Bund unterstützt Kommunen bei der Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur – mit besonderem Schwerpunkt auf energetischen Verbesserungen. Über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen dafür insgesamt 333 Mio. Euro bereit.
 

Was wird gefördert?

  • Sanierung und Modernisierung von Sporthallen, Schwimmbädern und Freisportanlagen
  • In begründeten Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten
     

Wer kann Anträge stellen?

  • Kommunen und Kreise
  • Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte ist möglich
     

Förderumfang:

  • Bis zu 45 % Förderung,
  • bis zu 75 % bei kommunaler Haushaltsnotlage
  • Förderhöhe: 250.000 bis 8 Mio. Euro
     

Wichtige Frist:

  • Antragstellung bis 15. Januar 2026
     

Antragstellung:

  • Digital über easy-Online

 

Darüber hinaus finden am 27. November und 2. Dezember 2025 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr digitale Informationsveranstaltung zum Projektaufruf 2025/2026 statt.
 

Weitere Informationen und Unterlagen beim BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung).