Der Bund unterstützt Kommunen bei der Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur – mit besonderem Schwerpunkt auf energetischen Verbesserungen. Über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen dafür insgesamt 333 Mio. Euro bereit.
Was wird gefördert?
- Sanierung und Modernisierung von Sporthallen, Schwimmbädern und Freisportanlagen
- In begründeten Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten
Wer kann Anträge stellen?
- Kommunen und Kreise
- Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte ist möglich
Förderumfang:
- Bis zu 45 % Förderung,
- bis zu 75 % bei kommunaler Haushaltsnotlage
- Förderhöhe: 250.000 bis 8 Mio. Euro
Wichtige Frist:
- Antragstellung bis 15. Januar 2026
Antragstellung:
- Digital über easy-Online
Darüber hinaus finden am 27. November und 2. Dezember 2025 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr digitale Informationsveranstaltung zum Projektaufruf 2025/2026 statt.
Weitere Informationen und Unterlagen beim BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung).



