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Neue Richtlinien zur Förderung von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrwesens

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein verabschiedet. Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für den Bau und Erhalt von Feuerwehrhäusern zur Förderung der Feuerwehrinfrastruktur.  Den Link zur Richtlinie finden Sie hier: <link http: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de jportal external-link-new-window external link in new>Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein

Des Weiteren hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration auch eine neue Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein verabschiedet. Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen für Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgeräte, Schutzkleidung, Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Kommunikationseinrichtungen. Den Link zur Richtlinie finden Sie hier: <link http: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de jportal external-link-new-window external link in new>Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein