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🌿 Neues Förderprogramm zur StĂ€rkung des Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein

Gemeinsam fĂŒr ein starkes Binnenland – jetzt Fördermittel sichern!

Das Binnenland Schleswig-Holsteins macht rund 90 % der LandesflĂ€che aus – mit beeindruckender Natur, kultureller Vielfalt und hohem touristischem Potenzial. Um diese Regionen gezielt zu stĂ€rken, hat das Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ein neues Förderprogramm aufgelegt.

Insgesamt stehen 13 Millionen Euro an Fördermitteln aus Landes- und EU-Geldern bereit, um innovative und nachhaltige Tourismusprojekte im Binnenland zu unterstĂŒtzen.


đŸ’¶ Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht-investive und investive Projekte, die zur StÀrkung des Tourismusangebots im Binnenland beitragen. Dazu zÀhlen unter anderem:

  • Entwicklung von touristischen Konzepten und Strategien
  • Kooperationsprojekte zwischen Kommunen, VerbĂ€nden oder touristischen Akteuren
  • Digitale Lösungen fĂŒr GĂ€steinformation, Buchung oder Erlebnisangebote
  • Ausbau und QualitĂ€tssicherung von Rad- und Wanderwegen
  • Entwicklung neuer Natur- und Kulturerlebnisse

đŸ‘„ Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden und GemeindeverbĂ€nde
  • Touristische Organisationen und Institutionen, z. B. Tourismusvereine, Destination Management Organisationen (DMO), ZweckverbĂ€nde etc.

📈 Förderkonditionen

  • Förderquote: 60 %–80 % der förderfĂ€higen Ausgaben
  • Maximale Fördersumme: 500.000 € je Projekt
  • Kombination mit weiteren Fördermitteln kann möglich sein (abhĂ€ngig vom Projekt)

📅 Antragsfristen

  • FĂŒr nicht-investive Projekte (z. B. Konzepte, Kooperationen, Studien): 31. August 2025
  • FĂŒr investive Projekte (z. B. Infrastrukturmaßnahmen, Beschilderung, digitale Ausstattung): 30. November 2025

Die AntrÀge sind rechtzeitig bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen.


📣 Webinare & Beratung

Die IB.SH informiert in zwei kostenlosen Webinaren ĂŒber Inhalte, Voraussetzungen und das Antragsverfahren:

📆 18. Juni 2025
📆 09. Juli 2025

Eine Anmeldung ist ĂŒber die Website der IB.SH möglich.


🔗 Weitere Informationen & Antragstellung

Alle Informationen, Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter:
👉 www.arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung

Bei Fragen rund um das Programm steht Ihnen die ARGE Binnenlandtourismus SH oder die IB.SH beratend zur Seite.