Erklärung zur Barrierefreiheit
Die LAG AktivRegion Holsteins Herz e. V. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.holsteinsherz.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist momentan nur teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist nicht ausreichend (Haupt- und Servicenavigation)
- Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet
- Links haben keinen leicht erkennbaren Namen
- Bildelemente haben keine [alt]-Attribute (vereinzelt)
- Fehlende Übersetzung Leichter Sprache und Gebärdensprache
- Vorlesefunktion
a) Unvereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit
PDF-Dateien und Word-Dokumente, die vor dem 20.03.2025 erstellt und veröffentlicht wurden, entsprechen nicht (vollständig) den Anforderungen der Barrierefreiheit.b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Umwandlung aller bestehenden Dokumente in barrierefreie Versionen stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar. Dies würde eine überdurchschnittlich hohe organisatorische sowie finanzielle Belastung verursachen. Aufgrund begrenzter Ressourcen ist eine vollständige barrierefreie Bereitstellung aller betroffenen Dateien nicht möglich.c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
Einige nicht barrierefreie PDF-Dateien fallen möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. a der Richtlinie (EU) 2016/2102).d) Inhalte von Dritten
Einige PDF- und Word-Dokumente enthalten Inhalte Dritter, die außerhalb unserer Zuständigkeit und Kontrolle liegen, z. B. Richtlinien, Merkblätter oder Antragsformulare des Ministeriums. Diese Dokumente dürfen nicht von uns geändert werden.
Wir arbeiten aktiv daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Durchführung einer umfassenden Analyse der Website auf Barrierefreiheit
- Schulung unserer Mitarbeitenden in barrierefreier Webentwicklung
- Schrittweise Anpassung der Website gemäß § 13 Absatz 3 LBGG
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Erklärung
Wir wollen bis zum 30. August 2025 wesentliche Schritte auf dem Weg zur barrierefreien Website umsetzen.
Unser Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2026 die Anforderungen des § 13 Absatz 3 LBGG zu erfüllen und somit den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.03.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.03.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
LAG AktivRegion Holsteins Herz e. V.
Silvia Fritz
Hamburger Str. 109
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/969250
Fax 04551/969251
info@
holsteinsherz.de
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle [https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle/] finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@
landtag.ltsh.de>