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EU-Grundbudget (LEADER)

Das Grundbudget unterstützt größere Projekte im ländlichen Raum.
Die Mittel kommt aus dem EU-Fonds ELER, vom Land Schleswig-Holstein und von der AktivRegion Holsteins Herz. Dafür stehen der AktivRegion im Förderzeitraum 2023–2027 (+2) 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
 

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Projekte, die zu den Zielen und Schwerpunkten der AktivRegion Holsteins Herz passen.
Das Projekt muss einen Nutzen für die Region haben und die festgelegten Auswahlkriterien erfüllen.
 

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden die förderfähigen Nettokosten eines Projekts.
Ein Projekt kann maximal bis zu 100.000 Euro erhalten.
Die Förderquote liegt zwischen 55 und 65 Prozent.
 

Wer kann gefördert werden?
Eine Förderung ist grundsätzlich möglich für:

  • Kommunen und Kommunalverbände
  • öffentliche Einrichtungen
  • Vereine
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Kurz gesagt: Sowohl öffentliche als auch private Antragsteller können Fördermittel beantragen
 

Gibt es Fristen?
Ja, es gibt Fristen für die jeweilige Sitzung des Entscheidungsgremiums (Vorstand).
Diese Fristen stehen auf der Startseite.

Bis zur Frist müssen alle Antragsunterlagen vollständig beim Regionalmanagement eingegangen sein.
Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement aufzunehmen.
 

Wie fange ich an?
Melden Sie sich beim Regionalmanagement der AktivRegion Holsteins Herz.
Wir beraten Sie kostenfrei, helfen bei der Antragstellung und begleiten Ihr Projekt bis zur Umsetzung.
 

Ihr Weg zur Förderung