Regionalbudget
Über das Regionalbudget können kleinere Projekte bis zu 20.000 € (brutto) niederschwellig und unkompliziert gefördert werden, um die Entwicklung des ländlichen Raumes zu unterstützen. Die Förderung wird finanziert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Mitteln der AktivRegion Holsteins Herz.
Der AktivRegion stehen dafür jährlich 200.000 € zur Verfügung.
Was kann gefördert werden?
Die Förderung basiert auf dem Förderbereichs 1 “Integrierte Ländliche Entwicklung” (GAK Rahmenplan). Gefördert werden Projekte, die zu den Zielen und Schwerpunkten der AktivRegion Holsteins Herz passen. Das Projekt muss einen Nutzen für die Region haben und die festgelegten Auswahlkriterien erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Bei Vorsteuerabzugsberechtigung: bis zu 80 % der Nettokosten
Ohne Vorsteuerabzug: bis zu 80 % der Bruttokosten
Die Gesamtkosten des Projekts dürfen betragen:
- mindestens 1.250 € für private Antragsteller
- mindestens 3.750 € für kommunale Antragsteller
- höchstens 20.000 € brutto
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind:
- private Projektträger
- Vereine und Verbände
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
- weitere öffentliche Träger
Kurz gesagt: Sowohl öffentliche als auch private Antragsteller können Fördermittel beantragen.
Gibt es Fristen?
Ja, der Aufruf erfolgt in der Regel Anfang des Jahres und endet meist im Februar. Die Auswahlsitzung findet in der Regel im März statt. Die Projekte müssen außerdem im Jahr der Bewilligung umgesetzt und vollständig abgerechnet werden, in der Regel bis Ende September.
Der Förderaufruf für das Jahr 2026 endete am 1. März.
Webinar für Antragssteller
- Webinar via Zoom „Tipps zur Umsetzung von Regionalbudget-Projekten“: 28.04.2026 /18:00 - 19:00 Uhr
- Meeting beitreten (Zoom)
- Meeting-ID: 883 5562 8791
- Kenncode: 080736
