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Ortskernentwicklung (GAK)

Mit der Ortskernentwicklung unterstützt das Land Schleswig-Holstein Dörfer und Städte dabei, ihre Ortskerne attraktiv und lebenswert zu erhalten.

Die Förderung erfolgt aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird.

Worum es geht

Das Land fördert im Rahmen der Ortskernentwicklung die Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen der Grundversorgung, Dorfgemeinschaftshäuser oder die Umnutzung dörflicher bzw. landwirtschaftlicher Gebäude. Grundlage der Förderung sind Ortskernentwicklungskonzepte.

Diese Konzepte werden von einer oder mehreren Gemeinden unter Beteiligung relevanter Akteure wie Vereinen, Verbänden und der Bevölkerung erstellt. Ziel ist der Erhalt attraktiver und lebendiger Ortskerne. Dabei werden unter anderem Themen wie Grundversorgung, Leerstände, Baukultur, Flächensparen, demografischer Wandel, Klimaschutz und Digitalisierung berücksichtigt.

alle Informationen zur Antragsstellung

Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

Die integrierte ländliche Entwicklung unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins. Ziel ist es, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen und die Zukunftsfähigkeit der Regionen zu sichern.

Im Rahmen der ELER-Förderperiode fördert das Land Projekte, die lokale Potenziale stärken, Zusammenarbeit fördern und das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt unterstützen.

Gefördert werden insbesondere:

  • Mehrfunktionshäuser (z. B. für Nahversorgung oder Bildung)
  • lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten
  • Projekte im ländlichen Tourismus
  • Maßnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes

alle Informationen zu Förderbedingungen, Auswahlkriterien etc.