Gutachten "Sanierung Torhäuser Gut Blumendorf"
Das Gut Blumendorf gehört aufgrund seines geschichtlichen Tiefgangs, als auch seiner Vollständigkeit und architektonischen Qualität wegen zu den herausragenden Beispielen repräsentativ gestalteter barocker Gutsanlagen in Schleswig-Holstein. Die wesentlichen Teile der Anlage sind 1988 in das Denkmalbuch eingetragen worden und stehen damit unter Denkmalschutz.
Zum geschützten Gebäudebestand gehören auch die zwei parallel zur Landstraße nach Bad Oldesloe gelegenen, barocken Torgebäude, bei denen es sich wahrscheinlich um die beiden Seitenflügel einer ehemals mit einem zweigeschossigen Torpavillon ausgestatteten Torhausanlage handelt.
An den beiden Flügelbauten des Torhauses nagt jedoch sichtbar der Zahn der Zeit und erste konstruktive Schäden lassen befürchten, dass Bauteile einstürzen könnten. Vorrangig handelt es sich um Schäden am Holzwerk des Mansarddachstuhls, der Dacheindeckung, Feuchtigkeitsschäden an Fundamenten und Kellermauerwerk, Mauerwerksschäden an Sockeln und Fassaden sowie abgängigen Fenster und Türen. Holzdecken sind zum Teil abgängig und Fußböden zerstört. Der Fassadenanstrich blättert ab und schützt somit nicht mehr das bauzeitliche Mauerwerk.
Durch Aufnahme (Gutachten) der Gebäudesubstanz und der Schäden mit Dokumentation, könnten gezielte Überlegungen zur denkmalgerechten Instandsetzung erfolgen und somit die Bauwerke im statischem, konstruktiven Gefüge gesichert werden und im baukultureller Wert erhalten bleiben.