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Anträge auf Förderung über das Regionalbudget 2025 ab sofort möglich!

Die AktivRegion Holsteins Herz fördert auch in diesem Jahr wieder Kleinstprojekte über das sog. „Regionalbudget“. Die Projekte dürfen die Gesamtkosten von 20.000,-€ (Bruttokosten inkl. nicht förderfähige Kosten) nicht überschreiten, wobei Teilprojekte nicht förderfähig sind. Das Regionalbudget wird aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) sowie aus Mitteln der AktivRegion Holsteins Herz finanziert. Die Förderquote liegt bei 80% der Bruttokosten. Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung (voraussichtlich Mai 2025), bis spätestens 15. Oktober 2025 umgesetzt und abgerechnet sein. Das bedeutet, dass alle Rechnungen betreffend des Projektes abgerechnet und der Verwendungsnachweis der Geschäftsstelle vorliegen muss. Das Regionalbudget ist nicht kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
 

Antragsteller können private Projektträger, Vereine und Verbände oder Gemeinden, Gemeindeverbände, Städte und weitere öffentliche Träger sein. Bei privaten Antragstellern müssen die Bruttogesamtkosten mindestens 1.250 € und bei kommunalen Antragssteller mindestens 3.750 € betragen.
 

Förderfähig sind Projekte, die den Zielen der IES der AktivRegion entsprechen sowie einem der folgenden Bereiche des GAK-Rahmenplans zugeordnet werden können:

  • die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern

  • die Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden einschließlich Hof-, Garten- und Grünflächen

  • die Schaffung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen/Mehrfunktionshäuser etc.)

  • die Schaffung und Verbesserung sowie der Ausbau von Kultur, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen

  • ländliche Infrastruktur zu Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Potenziale

  • Investitionen von Kleinstunternehmen

  • die Schaffung und Verbesserung lokaler Basisdienstleistungen

  • Digitalisierungsprojekte

 

Nicht förderfähig sind u. a.:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten

  • Investitionen in unternehmerisch oder privat genutztem Wohnraum

  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • Personalleistungen sowie laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten oder einzelbetriebliche Beratung

  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung

  • Kauf von Tieren und Landankauf sowie sonstige flächen- und tierbezogene Vorhaben

  • Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Begünstigten

  • Bewirtungskosten

 

Folgende Antragsunterlagen sind bis zum 16. März 2025 einzureichen:

  • Projektantrag mit einer kurzen Beschreibung der Maßnahme

  • Kosten- und Finanzplan

  • Projektdatenblatt

  • solide, nachprüfbare Kostenermittlung (unverzichtbar! Für jedes Projekt und jeden Antragsteller!):

    • mind. ein Angebot pro Gewerk/Gegenstand (Onlinerecherche ist in Ordnung: Screenshot oder PDF “Warenkorb” inkl. Link und Angabe des Abrufdatums
      Empfehlung: mind. 3 vergleichbare Angebote siehe Projektabrechnung Vergabenachweis

    • oder Baukostenermittlung nach DIN 276

  • Erklärung des Antragstellers (u. a. Vorfinanzierung und Übernahme des Eigenanteils)

  • Datenschutzerklärung Letztempfänger

  • aktuelle Fotos vom Ist-Zustand mit Lageplan (z. B. Screenshot Google Maps)

  • bei allen baulichen Maßnahmen ggf. erforderliche Genehmigungen und Eigentumsnachweis/Nutzungsberechtigung des Grundstückes

  • bei mehr als einem Projektantrag des Antragstellers Priorisierung der Projekte

  • wenn nötig: 2b MwSt.-Selbsterklärung (bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug)

  • wenn nötig: 4b DeMinimis-Erklärung (wenn der Projektträger mit dem Projekt wirtschaftlich tätig ist)

     

Die Anträge müssen in den vorgegebenen Formularen rechtsgültig unterschrieben und vollständig bis zum 16.03.2025 bei der LAG AktivRegion Holsteins Herz in digitaler Form über info@holsteinsherz.de eingegangen sein. Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt! 
Pro Antragsteller werden max. 2 Anträge zugelassen.
 

Ganz wichtig: Mit dem Projekt darf erst begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. 

 

Ablauf und Verfahren der Förderung

Projektauswahl
Die eingereichten Anträge werden durch das Regionalmanagement geprüft.Das Regionalmanagement nimmt eine Vorbewertung der Projekte anhand der Projektbewertungskriterien vor und vergibt eine Projektpunktzahl. Die endgültige Auswahl der Projekte erfolgt durch den Auswahlgremium im Rahmen einer Vorstandssitzung. Hierzu wird ein Projektranking vorgenommen. Bei gleicher Punktzahl erfolgt das Ranking anhand der Projektgesamtkosten. Je niedriger die Gesamtkosten und damit die Fördersumme, desto höher ist das Projekt im Ranking, da dann mit geringerer Fördersumme die gleiche Wirkung erzielt wird.
 

Nach der Projektauswahl
Über das Ergebnis werden die Antragsteller/innen in Textform informiert. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Erstempfänger) schließt die LAG mit den Antragsteller:innen (Letztempfänger) einen Zuwendungsvertrag ab. Das Projekt darf erst nach Vertragsabschluss begonnen werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist unzulässig! Projekte, die nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes abgeschlossen und abgerechnet werden oder nachträglich die förderbaren Kosten von EUR 20.000 € übersteigen verlieren den zugesagten Zuschuss!
Die Durchführung und Abrechnung der Projekte muss bis zum 30.09.2025 erfolgen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht mit Fotos und einem zahlenmäßigen Nachweis inkl. Belegen sowie einen Vergabenachweis. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die LAG im November/Dezember 2025 in einer Summe.

 

Sollten die Mittel bis zum Jahresende nicht abgerufen werden, fließen sie zurück ans Land Schleswig-Holstein. Eine Mittelübertragung ist fördertechnisch nicht möglich.
 

Wenn Sie eine Projektidee haben, die für das Regionalbudget in Frage kommt, melden Sie sich gerne bei uns telefonisch unter 04551-969250 oder schreiben uns eine E-Mail an info@holsteinsherz.de. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Antragsstellung!
Wir freuen uns über interessante Projektanträge!

 

Infodatenblatt