Förderaufruf 2023
Ab sofort können private Projektträger, Vereine und Verbände oder Gemeinden, Gemeindeverbände, Städte und weitere öffentliche Träger unserer AktivRegion Anträge für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets stellen.
Mit dem Regionalbudget ist im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum geschaffen worden. Es werden insgesamt 200.000 € pro AktivRegion für regionale Projekte ausgeschüttet. Die Projekte müssen den GAK-Grundsätzen entsprechen und zur Umsetzung der Entwicklungsziele der AktivRegion Holsteins Herz beitragen.
Es werden Projekte bis zu max. 20.000 € Bruttokosten unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis zum 30.09.2023 umgesetzt und abgerechnet sein.
Der Vorstand bewertet die Projekte anhand der Projektauswahlkriterien.
Verantwortliche Stelle zur Abwicklung der Projektanträge ist die Geschäftsstelle der AktivRegion Holsteins Herz. Vollständige und rechtsgültig unterschriebene Projektanträge können in Papierform ab sofort bis zum 28.02.2023 in der Geschäftsstelle der AktivRegion Holsteins Herz eingereicht werden. Zusätzlich ist der Antrag mit sämtlichen Anhängen per Mail an info@
holsteinsherz.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen, die Sie brauchen, finden Sie im Infodatenblatt.