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Förderaufruf 2024

Die AktivRegion Holsteins Herz fördert auch im Jahr 2024 wieder „Kleinprojekte“ bis maximal 20.000 EUR Projektkosten über das „Regionalbudget“. Die Förderquote liegt bei 80% der Bruttokosten. Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung (voraussichtlich April 2024), bis spätestens 30. September 2024 umgesetzt und abgerechnet sein.

Antragsteller können private Projektträger, Vereine und Verbände oder Gemeinden, Gemeindeverbände, Städte und weitere öffentliche Träger sein. Bei privaten Antragstellern müssen die Bruttogesamtkosten mindestens 1.250 € und bei kommunalen Antragssteller mindestens 3.750 € betragen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bis zum 20. Februar 2024bei der Geschäftsstelle der AktivRegion Holsteins Herz ein.

  • Antrag
  • Kostenschätzung (zur Einschätzung der Plausibilität der Kosten sofern möglich mit Herleitung der Kalkulation über mind. einen Kostenvoranschlag/Angebot pro Kostenposition)
  • Kosten- und Finanzplan
  • Erklärung des Antragsstellers
  • ggf. weitere Unterlagen: Mwst.-Selbsterkärung, DeMinimis-Erklärung, erforderliche Stellungnahmen (UNB, Denkmalschutz, etc.)
     

Förderfähig sind Projekte, die den Zielen der IES der AktivRegion entsprechen sowie einem der folgenden Bereiche des GAK-Rahmenplans zugeordnet werden können:

  • Dorfentwicklung: Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte dienen und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung beitragen
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Projekte, die der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten dienen oder der Erschließung von landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenzialen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung: Vorhaben zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Projekte zur Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
     

Nicht förderfähig sind u. a.:

  • Personalleistungen, laufender Betrieb und Unterhaltung
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Kauf von Tieren und Landankauf
     

Ganz wichtig: Mit dem Projekt darf erst begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Pro Antragsteller werden max. 2 Anträge zugelassen.

Wenn Sie Fragen oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich an das Regionalmanagement und lassen sich beraten!

Wir weisen darauf hin, dass der Projektaufruf unter Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Bundes- und Landeshaushalt sowie der Bewilligung der Mittel durch das LLnL erfolgt.

Wir freuen uns über interessante Projektanträge!

 

Infodatenblatt