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Geschäftsordnung

§ 1 - Arbeitskreise

  1. Der Vorstand kann zur Bearbeitung von Themen der IES Arbeitskreise einsetzen. In diese Arbeitskreise sollen möglichst die für die Umsetzung der integrierten Entwicklungsstrategie relevanten Mitglieder berufen werden. Die Möglichkeit der Mitarbeit in den Arbeitskreisen ist nicht auf die Mitglieder der LAG AktivRegion Holsteins Herz e. V. beschränkt. Vielmehr sind alle juristischen und natürlichen Personen des Entwicklungsgebietes – gem. § 1 Abs. 6 der Vereinssatzung – eingeladen, die sich für die Zielsetzung der LAG AktivRegion Holsteins Herz e.V. engagieren wollen. Die Arbeitskreise gelten als Ideen- und Informationsbörse für die AktivRegion.
  2. Sie setzen sich zusammen aus:
    • Fachleuten
    • Wirtschafts- und Sozialpartnern
    • sonstigen interessierten Bürger/innen aus der AktivRegion.
  3. Sie wählen aus den Reihen der Teilnehmer des jeweiligen AK eine/n Arbeitskreisleiter/in und eine/n Stellvertreter/in, die den AK leiten.
  4. Über die Sitzung der Arbeitskreise wird eine Niederschrift gefertigt und von einem der gewählten leitenden Arbeitskreismitglieder unterschrieben.
  5. Die Niederschrift wird für alle ins Netz gestellt.

 

§ 2 - Projekt-AGs

  1. Projekt-AGs können jederzeit im Bedarfsfall von der Geschäftsstelle eingerichtet werden.
  2. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Leiterin / einen Leiter.
  3. Sie erarbeiten zeitlich begrenzt und themenbezogen Projektideen bis zur Antragsreife. Diese werden dem Regionalmanagement zur Prüfung vorgelegt.
  4. Über die Sitzungen wird eine Niederschrift gefertigt und von der/dem Leiter/in unterschrieben.
  5. Die Geschäftsstelle unterstützt bei der Vor- und Nachbereitung.
  6. Die Niederschrift wird für alle ins Netz gestellt.

 

§ 3 - Mitgliedsbeitrag

Der Vereinsbeitrag beträgt für den Zeitraum 2023 – 2029 für:

a) den Kreis Segeberg mindestens 20.000 Euro pro Jahr

b) den Kreis Stormarn mindestens 18.000 Euro pro Jahr

c) die als Mitglieder beteiligten weiteren Gebietskörperschaften mindestens 0,60 Euro pro Jahr und Einwohner Dieser Beitrag begründet die Mitgliedschaft und dient der Finanzierung des Regionalmanagements in der Förderkulisse.

d) Wirtschafts-, Sozialpartner, Verbände und juristische Personen mindestens 100,00 € pro Jahr

e) natürliche Mitglieder mindestens 50,00 Euro pro Jahr, weitere Familienmitglieder 25,00 € pro Jahr

f) ALG I und ALG II- Empfänger zahlen 50 % des jährlichen Mitgliedsbeitrages nach e

g) Jugendliche Mitglieder unter 25 Jahren müssen keine Mitgliedsbeiträge zahlen.

 

§ 4 Aufwandsentschädigung

Gemäß § 15 Nr. 3 der Satzung erhalten die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes jeweils eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Diese beträgt

  • für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden monatlich 150,00 €
  • für alle Mitglieder des gsf. Vorstands (inklusive Vorsitzende/r) für jede Teilnahme an einer Sitzung des gsf. Vorstandes 75,00 € pro Sitzung
  • sowie die Erstattung der Fahrkosten laut Bundesreisekostengesetz zu allen vereinsrelevanten Zwecken, sofern die Mitglieder diese Kosten nicht anderweitig erstattet bekommen.

Die Finanzierung der Entschädigung von Mitgliedern der Gremien der LAG erfolgt außerhalb der ELER-Förderung.

 

§ 5 - Geschäftsführung

Für die Geschäftsführung des Vereins gilt folgende Zeichnungsbefugnis:

  1. allgemeiner Schriftverkehr: allein
  2. rechtsverbindliche Entscheidungen, Verträge, Auszahlungsanträge:
    a.) bis 2.000 Euro = allein
    b.) über 2.000 Euro = zusätzlich 1 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
    c.) Bankgeschäfte (Überweisungen) = zusätzlich 1 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
  3. Die Geschäftsführung kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach Nr. 1. und Nr. 2.a Zeichnungsbefugnisse an die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle delegieren. In diesem Fall ist dann mit „i. A.“ zu zeichnen.

 

§ 6 - Controllingfunktion

  1. Die/der Schatzmeister/in des Vereins Holsteins Herz e. V. übt im Benehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber der geschäftsführenden Stelle eine besondere Controllingfunktion aus. Sie/er kann in diesem Zusammenhang, soweit es den Verein Holsteins Herz e. V. betrifft, von der geschäftsführenden Stelle (Regionalmanagement) insbesondere
    • Einsicht in sämtliche Unterlagen,
    • Auskünfte zur Arbeitsweise der geschäftsführenden Stelle
    • und Vorlage der Monats- und Jahresetatpläne sowie Jahresabschlüsse verlangen.
  2. Die Schatzmeisterin bzw. der Schatzmeister informiert die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes über
    • Besonderheiten, auf die sie/er bei der Ausübung der Befugnis nach Nr. 1 gestoßen ist sowie
    • mögliche Verbesserungen in der Abwicklung der Geschäftsführung und der Erreichung des Vereinszwecks (§ 2 der Vereinssatzung).

Bad Segeberg, den 17.01.23

Die Geschäftsordnung vom 17.01.23 steht Ihnen zum Download zur Verfügung.