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Neue Förderrichtlinie zum Programm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger"

Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Förderrichtlinie zum Programm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" veröffentlicht, mit der Zuschüsse von i.d.R. 50 % bis in Ausnahmefällen 75% für Klimaschutz-Maßnahmen möglich sind -
z.B. für:


Weitere Infos, Förderbedingungen, Antragstellung und Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Klimaschutz/Klimaschutz_node.html