weitere Fördermöglichkeiten
Europa fördert Kultur
Kreatives Europa 2021-2027
Das EU-Programm unterstützt den Kultur- und Kreativsektor und umfasst Investitionen in Maßnahmen, mit denen die kulturelle Vielfalt gestärkt und auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Kultur- und Kreativsektors eingegangen werden soll.
Hauptziele:
- Wahrung, Weiterentwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des Kulturerbes Europas
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors
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Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Ehrenamtliche in schwachen Regionen und auf dem Land können bis zu 1.500 Euro bekommen. Die DSEE möchte euch helfen, das Leben der Ehrenamtlichen einfacher zu machen.
Antragsberechtigt sind Organisationen in einer strukturschwachen oder ländlichen Region. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind.
Was wird gefördert?
- Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion
- digitale Verwaltung, die Kommunikation verbessern
- Freiwilligenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
- Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Tools.
- Workshop mit den Ehrenamtlichen, Weiterbildung
- gemeinsamer Ausflug als Dankeschön
- Engagement sichtbar machen: z. B. in der lokalen Zeitung, einer eigenen Broschüre oder durch einen Preis
Fonds für Barrierefreiheit
Gegenstand der Förderung sind investive und nichtinvestive in analoger oder digitaler Form zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Sinne der UN-BRK, die der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dienen. Barrierefreiheit bezieht sich dabei nicht nur auf bauliche Barrieren für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auf jede Art von Barrieren für Menschen mit Behinderungen (z.B. Barrieren in digitalen Medien). Ziel der Förderung sind auch inklusive Projekte, die das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen stärken.
- Inklusive Sozialräume in Kommunen
- Investive Vorhaben (Baumaßnahmen wie Sanierung, Modernisierung und Umbauten)
- digitale Barrierefreiheit in Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- nichtinvestive Vorhaben (anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen der Umsetzung von Barrierefreiheit z.B. Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung, Vermittlung von guten Praxis-Beispielen für die Inklusion, Förderung von individuellen Assistenzleistungen)
Richtlinie sowie weitere Infos
Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen
Das Ziel der Förderung besteht darin, die Energieeffizienz der geförderten öffentlichen Infrastrukturen zu erhöhen, um somit deren CO2-Emissionen zu senken und einen Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele Schleswig-Holsteins zu leisten.
Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder Optimierung an Gebäuden in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie in Stätten der Jugendarbeit (Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten und Jugenderholungsstätten). Zur Energieeinsparung zählen auch der Neuaufbau der gebäudeinternen Wärmeverteilung und die strukturelle Verbesserung der Wärmeversorgung einschließlich einer gebäudeübergreifenden Wärmeverteilung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen über 200.000 Euro betragen. Der EFRE-Zuschuss beträgt bis zu 40 %. Eine Förderung von bis zu 80 % ist möglich, wenn entsprechende Landesmittel zur Verfügung stehen. Der Eigenanteil beträgt mind. 10 %. Eine Kofinanzierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprogramm ist befristet bis zum 30.06.2027.
Die digitale Antragstellung ist ab über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Richtlinie sowie weitere Infos
Modernisierung und Sanierung von Stätten der Jugendarbeit
Das Land Schleswig Holstein gewährt Zuwendungen für den Erwerb, den Neubau sowie die Modernisierung und Sanierung von Stätten der Jugendarbeit freier und kommunaler Träger.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten sowie anderen Stätten der Jugendarbeit wie z. B. der Erwerb sowie der Neubau von Gebäuden, der Umbau sowie die Modernisierung bestehender Gebäude oder die zusätzliche Schaffung oder die Verbesserung von Außenanlagen, sofern sie eine pädagogische Funktion erfüllen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens
jedoch 2 Mio. Euro. Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31.08.2028. >> weitere Infos
Förderung von Feuerwehrhäusern
Das Land Schleswig-Holstein fördert den Aus- und Umbau von Feuerwehrhäusern mit bis zu 50 Prozent.
Gefördert werden der Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses, sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus. Im Bereich der Kreise werden insbesondere die Erweiterung, der Ausbau und Umbau von Kreisfeuerwehrzentralen und Übungsplätzen gefördert. Die Bagatellgrenze für Förderungen liegt bei 15.000,00 Euro, die Höchstfördersumme bei 300.000,00 Euro.
Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) Kommunen – insbesondere im ländlichen Bereich – bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes mit einer Förderquote bis zu 80 Prozent. Ziel ist neben dem Klimaschutz auch der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Erhöhung der Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden.
Gefördert werden Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Besonders förderwürdig sind dabei investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz und dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt erzeugen wie z. B. biodiversitätsfördernde Begrünung oder die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen oder die Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern etc. Die Mindestzuwendung pro (Verbund-)Vorhaben beträgt 500.000 Euro. >> Förderprogramm
Förderung von effizienten Wärmenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Transformation und den Ausbau bestehender Wärmenetze. Auch der Ausbau bereits treibhausgasneutraler Netze kann gefördert werden. >> weitere Infos
Weitere Fördermöglichkeiten für Wärmenetze bieten grundsätzlich die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Dort wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes gefördert, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen erfolgt. Auch der Anschluss an ein Gebäude beziehungsweise Wärmenetz ist förderfähig. >> weitere Infos