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weitere Fördermöglichkeiten

Förderung von Feuerwehrhäusern

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Aus- und Umbau von Feuerwehrhäusern mit bis zu 50 Prozent.

Gefördert werden der Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, der Ausbau und der Umbau eines Feuerwehrhauses, sowie der Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus. Im Bereich der Kreise werden insbesondere die Erweiterung, der Ausbau und Umbau von Kreisfeuerwehrzentralen und Übungsplätzen gefördert. Die Bagatellgrenze für Förderungen liegt bei 15.000,00 Euro, die Höchstfördersumme bei 300.000,00 Euro.

Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern

Biodiversität im Tourismus

Das Land fördert in diesem Jahr erstmals gastronomische Betriebe oder Campingplatzbetreiber, die in den Erhalt der biologischen Vielfalt investieren. Gefördert werden u. a. Insektenhotels oder andere Nistmöglichkeiten für Insekten wie offene Sandbodenflächen sowie das Anbringen von Vogel- und Fledermausnistkästen als Bestandteil eines Gesamtprojekts. Auch der Austausch von herkömmlichen Außenbeleuchtungen gegen insekten- und fledermausverträglichere Lichter oder die insektenfreundliche, regionaltypische Umgestaltung von Außenanlagen sowie die Errichtung naturnaher Kleingewässer wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Die Höchstfördersumme liegt bei 50.000 €. >> Richtlinie zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus

Förderung zur Qualitätsverbesserung und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr

Förderung kommunaler Projekte zur Qualitätsverbesserung und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“. Gefördert werden u. a. Radverkehrskonzepte, der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter wie z. B. Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder –unterführungen sowie den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen für Fahrräder und Lastenräder wie z. B. Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs. Die Fördersumme liegt bei 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Abweichend davon gibt es eine vollständige Übernahme der Beschaffungskosten für Fahrradbügel bis zu 150 € pro Bügel und Servicestation bis zu 2.000 € pro Station. >> Richtlinie Stadt und Land

Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) Kommunen – insbesondere im ländlichen Bereich – bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes mit einer Förderquote bis zu 80 Prozent. Ziel ist neben dem Klimaschutz auch der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Erhöhung der Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden.

Gefördert werden Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Besonders förderwürdig sind dabei investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz und dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt erzeugen wie z. B. biodiversitätsfördernde Begrünung oder die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen oder die Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern etc. Die Mindestzuwendung pro (Verbund-)Vorhaben beträgt 500.000 Euro. >> Förderprogramm

Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaft für zukunftsfähige ländliche Räume

Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten. Interessierte können bis zum 20.11.2023 Projektskizzen zu folgenden Themen einreichen:

  • Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte / Treffpunkte
  • Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
  • Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
  • Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung

>> Förderaufruf

Förderung von effizienten Wärmenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Transformation und den Ausbau bestehender Wärmenetze. Auch der Ausbau bereits treibhausgasneutraler Netze kann gefördert werden. >> weitere Infos

 

Weitere Fördermöglichkeiten für Wärmenetze bieten grundsätzlich die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Dort wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes gefördert, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen erfolgt. Auch der Anschluss an ein Gebäude beziehungsweise Wärmenetz ist förderfähig. >> weitere Infos