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FAQ

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen. Das Regionalmanagement berät und unterstützt Sie gerne von der ersten Idee über die Projektantragstellung bis hin zur Projektabwicklung.

Was ist ELER?

ELER steht als Abkürzung für den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, der ein zentrales Förderinstrument der EU darstellt.

Im Zeitraum 2014 bis 2020 standen Deutschland aus dem ELER rund 9,44 Milliarden € an EU-Mitteln zur Verfügung, Schleswig-Holstein hat davon ca. 63 Mio. € Fördergelder für die AktivRegionen bereit gestellt. Diese EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln von Bund, Ländern oder Kommunen kofinanziert werden. Die Ausgestaltung der Förderung erfolgt im Rahmen von Programmen zur ländlichen Entwicklung. Diese werden in Deutschland jeweils von den Bundesländern erarbeitet. In Schleswig-Holstein erfolgt die Umsetzung über das „Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR)“.

Was ist LEADER?

LEADER ist bereits seit 1991 eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union. Die Abkürzung LEADER steht dabei für „Liaisons entre actions de développement de l`économie rurale“ (übersetzt: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“).

Die LEADER-Methode ist Grundlage für eine nachhaltige Regionalentwicklung, die in der Region verwurzelt ist, aus ihr heraus entsteht und sich auf die Kompetenzen der Menschen vor Ort stützt (Bottom-Up-Ansatz). Auf diese Weise soll das Leben auf dem Land attraktiv und zukunftsfähig gestaltet und die regionale Identität gestärkt werden.

In Schleswig-Holstein ist LEADER in das „Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR)“ integriert und wird über die 22 AktivRegionen umgesetzt. Der LEADER-Ansatz selbst ist an die Förderung der Europäischen Union für ländliche Räume gekoppelt und wird aus dem ELER-Fonds finanziert. 

Was sind AktivRegionen?

Die 22 AktivRegionen Schleswig-Holsteins sind Teil der Förderinitiative „Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR)“ des Landes Schleswig-Holsteins, die zur Stärkung des ländlichen Raums beiträgt. Als Bestandteil des LEADER-Programms (s. oben) werden die AktivRegionen aus Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" (ELER) finanziert.

Die AktivRegionen sind rechtsfähige Organisationen und bestehen aus öffentlichen und privaten Partnern.

Die Erstellung der integrierten Entwicklungsstrategie (IES) erfolgt aufgrund der regionalen Spezifika durch die Akteure vor Ort. Diese IES ist die Grundlage für die Zielsetzung und Ausrichtung der AktivRegion in der Förderperiode.

In der jetzigen Förderperiode stehen der Region 2,5 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung. Die eingesetzten EU-Mittel bedürfen einer Kofinanzierung des Bundes, des Landes, der Kommunen oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen.

Was kann gefördert werden?

Die AktivRegion Holsteins Herz fördert innovative, modellhafte und nachhaltige Projekte von Antragstellern aus der Gebietskulisse der AktivRegion, die zu den Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie beitragen.

Die Förderung über die AktivRegion erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Es ist immer eine Vorfinanzierung durch den Projektträger nötig. Den Zuschuss können Sie auf Basis bezahlter Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis beim LLUR beantragen.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Förderfähigkeit Ihrer Projektidee.

Wer kann Antragssteller sein?

Eine Förderung über die AktivRegion ist grundsätzlich für Kommunen und Kommunalverbände, juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts und natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts möglich.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für die Besprechung einer Projektidee und die erste Prüfung auf grundsätzliche Förderfähigkeit vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns oder reichen Sie uns formlos die Eckdaten ihrer Projektidee per Mail oder postalisch ein.

Wenn das Projekt soweit gereift ist, dass es in das Projektauswahlverfahren aufgenommen und anschließend bewilligt werden könnte, müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

  • Projektantragsformular mit ausreichender Beschreibung des Projektes (unterschrieben im Original)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Erklärung zum Mindestlohn
  • Kostenschätzung nach DIN 276 bzw. mind. 3 Kostenvoranschläge pro Gewerk (bei baulichen Maßnahmen)
  • Baugenehmigung (bei baulichen Maßnahmen; mind. Nachweis der Beantragung)
  • ZBau-Prüfung (bei baulichen Maßnahmen; mind. Nachweis der Beantragung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (bei Projekten, die Einnahmen generieren)
  • detaillierte Folgekostendarstellung und Erklärung zur Übernahme dieser Folgekosten (Zweckbindungsfrist: 5 Jahre)
  • Nachweis über die Sicherung der Eigenmittel (Haushaltsbeschluss: Kommunen; Kontoauszug, Zusage der Hausbank o. Ä.: private Antragsteller)
  • Darstellung der Umweltauswirkungen
  • Kooperationsvereinbarungen (bei Projekten mit Kooperationspartnern)

Bei Fragen zur Antragstellung und den geforderten Unterlagen sprechen Sie das Regionalmanagement an.

Wie hoch sind die Förderquoten?

Je nach Kernthema und Zusatzquoten von 55 % bis maximal 65 % der förderfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie in unserer IES.

Wie erfolgt der Auswahlprozess zur Förderung von Projekten?

Zunächst erfolgt eine Prüfung des Projektantrages durch das Regionalmanagement. Im nächsten Schritt prüft und bewertet der Beirat den Projektantrag. Die Beschlussempfehlung des Beirates sowie die Empfehlung des Regionalmanagements werden an den Vorstand weitergeleitet, der den Beschluss eines Projektes vornimmt. Die Projektauswahlkriterien finden Sie hier.

Danach wird der Projektantrag an das LLUR weitergeleitet. Dieses prüft die Unterlagen abschließend und stellt den Zuwendungsbescheid (Bewilligung) aus. Erst danach darf mit der Projektumsetzung begonnen werden.

Wie und wann bekomme ich meinen Zuschuss?

Die Auszahlung der Fördermittel im Rahmen des LPLR erfolgt im Wege der Erstattung. Mit dem Auszahlungsantrag hat der Zuwendungsempfänger eine Sachdarstellung zur Projektumsetzung und der Zielerreichung vorzunehmen, eine Übersicht über die bezahlten Rechnungen einschließlich der Originalrechnungen und der Zahlungsbelege beizufügen sowie eine Dokumentation der Auftragsvergabe einzureichen. Spätestens mit dem Schlusszahlungsantrag sind auch die während der Durchführung erwirtschafteten Nettoeinnahmen darzustellen, die die förderfähigen Ausgaben reduzieren. Der Verwendungsnachweis ist gegenüber der Bewilligungsbehörde zu erbringen.

Welche Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis einzureichen?

Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden:

 

- Vollständig ausgefülltes Antragsformular ,

- Sachbericht über das durchgeführte Projekt,

- Rechnungsblatt (bitte auch per Mail einreichen!) mit folgenden Angaben: Re-Aussteller, Re-Nr., Re-Bezug, Auftragsdatum, Re-Datum, Zahldatum, zahlender, Nettobetrag, Mehrwertsteuer, Skonti/Rabatte, Bruttobetrag, Betrag (Nettobetrag) der laut Projektträger (Antragsteller) förderfähig ist und für den er einen Zuschuss haben möchte,

- Rechnungsoriginale (bei EU-Förderung werden diese vom LLUR nach Prüfung zurückgegeben) und Rechnungskopien,

- Auszahlungsanordnungen, Sachbuch, Auszüge Verwahrkonten (Sicherheitseinbehalt), Kontoauszüge

- Vergabevermerke und Dokumentation der Auftragserteilung einschließlich Begründung

- Kopien von Ingenieurverträgen, Architektenverträgen etc.,

- Foto der abgeschlossenen Maßnahme bei investiven Projekten,

- Falls erforderlich: Bauabnahmen, Prüfungen des abgeschlossenen Projektes,

- Nachweise über im Zuwendungsbescheid geforderte Auflagen,

- Dokumentation des Einhaltens der Publizitätsvorschriften: z.B. Foto der von der EU geforderten Erläuterungstafel (auf Studien/Konzepten an das Logo denken).